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   VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366   

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VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366 (https://dejure.org/2021,8711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366 (https://dejure.org/2021,8711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. April 2021 - 23 ZB 20.30366 (https://dejure.org/2021,8711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 4; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, S. 3; VwGO § 86 Abs. 1, Abs. 3, § 108 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen der Vertagung einer mündlichen Verhandlung sowie weiterer Sachaufklärung

  • rewis.io

    Berufung, Verfahrensmangel, Verletzung, Zulassungsgrund, Beweisantrag, Zulassung, Heimatland, Anspruch, Mangel, Gutachten, Verfahrensfehler, Verhandlung, Folter, Form, Zulassung der Berufung, Antrag auf Zulassung der Berufung, ernstliche Zweifel

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Geltendmachung eines Verfahrensmangels in einem Verfahren wegen der Abschiebung eines Äthiopiers in sein Heimatland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366
    Ein Gericht ist dabei allerdings nicht verpflichtet, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und offen zu legen, wie es die Entscheidung im Einzelfall zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/145 f. = juris Rn. 36 u. 39).

    Eine solche liegt indes nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/144 f. = juris Rn. 36).

    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt aber nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986.91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 36; B.v. 31.5.1995 - 2 BvR 736.95 - juris Rn. 27; BVerwG, B.v. 1.2.1999 - 10 B 4.98 - juris Rn. 6; B.v. 26.2.2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4; B.v. 1.7.2013 - 8 BN 1.13 - juris Rn. 10; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657 Rn. 19; BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 11 ZB 17.30821 - juris Rn. 8; B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 5 ZB 19.50014

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366
    Das prozessuale Grundrecht der Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV) sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung, so dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 = juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 18.4.2019 - 5 ZB 19.50014 - juris Rn. 7).

    Einwände gegen die Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes und der Aufklärungspflicht sind nicht geeignet, einen Gehörsverstoß zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2019 - 5 ZB 19.50014 - juris Rn. 11; B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 2; B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711- juris Rn. 9; B.v. 15.5.2015 - 13a ZB 15.30074 - juris Rn. 9).

    Im Übrigen muss ein Rechtsmittelführer für eine Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes substantiiert darlegen erstens die konkreten Umstände, hinsichtlich derer Aufklärungsbedarf bestanden hat, zweitens die konkreten Aufklärungsmaßnahmen, die hierfür in Betracht gekommen wären, drittens die konkreten Feststellungen, die bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären, und viertens die Maßnahmen, mit denen der Rechtsmittelführer vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, etwa auch durch die Stellung eines Beweisantrags, der ohne Stütze im Prozessrecht abgelehnt wurde, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat, oder aber die konkreten Anhaltspunkte, aufgrund derer sich all dies auch ohne ein solches Hinwirken hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.4.2019 - 5 ZB 19.50014 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366
    aa) Zum einen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraussetzt (BVerwG, B.v. 31.3.2008 - 9 B 55/07 - juris Rn. 4; B.v. 6.4.2004 - 9 B 21.04 - juris Rn. 2; B.v. 31.8.1988 - 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 6).

    Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei nach ihrer Ansicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zu einer ihr günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG, B.v. 31.3.2008 - 9 B 55/07 - juris Rn. 3; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15; B.v. 2.4.1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 S. 55).

  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366
    Das Verwaltungsgericht war im Übrigen nicht gehalten, seine Rechtsauffassung und Beweiswürdigung hinsichtlich der sich im vorliegenden Fall stellenden Tatsachen- und Rechtsfragen jeweils vorab durch richterlichen Hinweis zu erörtern und offen zu legen, wie es seine Entscheidung im Einzelfall zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31711

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366
    Einwände gegen die Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes und der Aufklärungspflicht sind nicht geeignet, einen Gehörsverstoß zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2019 - 5 ZB 19.50014 - juris Rn. 11; B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 2; B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711- juris Rn. 9; B.v. 15.5.2015 - 13a ZB 15.30074 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.02.2013 - 4 B 53.12

    Verpflichtung eines Gerichts zur Abgabe eines Hinweises gegenüber den Beteiligten

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366
    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt aber nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986.91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 36; B.v. 31.5.1995 - 2 BvR 736.95 - juris Rn. 27; BVerwG, B.v. 1.2.1999 - 10 B 4.98 - juris Rn. 6; B.v. 26.2.2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4; B.v. 1.7.2013 - 8 BN 1.13 - juris Rn. 10; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657 Rn. 19; BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 11 ZB 17.30821 - juris Rn. 8; B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366
    aa) Zum einen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraussetzt (BVerwG, B.v. 31.3.2008 - 9 B 55/07 - juris Rn. 4; B.v. 6.4.2004 - 9 B 21.04 - juris Rn. 2; B.v. 31.8.1988 - 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 6).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366
    Im Übrigen muss ein Rechtsmittelführer für eine Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes substantiiert darlegen erstens die konkreten Umstände, hinsichtlich derer Aufklärungsbedarf bestanden hat, zweitens die konkreten Aufklärungsmaßnahmen, die hierfür in Betracht gekommen wären, drittens die konkreten Feststellungen, die bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären, und viertens die Maßnahmen, mit denen der Rechtsmittelführer vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, etwa auch durch die Stellung eines Beweisantrags, der ohne Stütze im Prozessrecht abgelehnt wurde, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat, oder aber die konkreten Anhaltspunkte, aufgrund derer sich all dies auch ohne ein solches Hinwirken hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.4.2019 - 5 ZB 19.50014 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14

    Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366
    Außerdem ist regelmäßig eine substantiierte Darlegung erforderlich, dass die beteiligte Person sämtliche ihr verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 29.6.2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366
    Der Umstand, dass diesbezüglich kein verfahrensrechtlicher Antrag gestellt worden sei, habe das Gericht vor dem Hintergrund, dass der Kläger zahlreiche ärztliche Atteste vorgelegt und damit den Mindestanforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an die Vorlage fachärztlicher Atteste genügt habe (U.v. 11.9.2007, Az. 10 C 8.07), nicht davon abhalten dürfen, die Überprüfung des Gesundheitszustands des Klägers und das Vorliegen von Abschiebungsverboten durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen zu veranlassen (vgl. die Ausführungen des BayVGH im Beschluss vom 25.9.2019, Az. 11 ZB 19.32697).
  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 11 ZB 17.30821

    Keine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung

  • VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - keine Versagung des rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 15 ZB 19.30148

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 25.09.2019 - 11 ZB 19.32697

    Berufungszulassung wegen Ablehnung eines Sachverständigenbeweisantrags (PTBS)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14

    Vereinsverbot; aktiv kämpferisches Untergraben der verfassungsmäßigen Ordnung;

  • BVerwG, 01.07.2013 - 8 BN 1.13

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Notwendigkeit einer

  • BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 13a ZB 19.30064

    Verstoß gegen Amtsermittlungsgrundsatz als Zulassungsgrund im Asylprozess

  • VGH Bayern, 15.05.2015 - 13a ZB 15.30074

    Asylrecht Afghanistan; Beweisantrag; freie richterliche Beweiswürdigung;

  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 20 ZB 17.30078

    Fehlende Darlegung eines Zulassungsgrundes

  • BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung der gerichtlichen Hinweis-

  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

  • VGH Bayern, 05.07.2019 - 23 ZB 18.32580

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2021 - 4 LA 171/21

    Asylprozess, Anwesenheitsinteresse; Erscheinen, persönliches; rechtliches Gehör;

    Im Übrigen ist für eine begründete Verfahrensrüge wegen der Versagung rechtlichen Gehörs die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, geboten (BVerwG, Beschl. v. 31.3.2008 - 9 B 55.07 -, juris Rn. 4; ferner Bay. VGH, Beschl. v. 1.4.2021 - 23 ZB 20.30366 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.6.2020 - 9 A 3758/19.A -, juris Rn. 16).
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